Beschluss vom Landgericht Paderborn - 5 T 112/24

Tenor

Auf die Beschwerde der beteiligten Behörde vom 24.05.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 22.04.2024 in Gestalt des Abhilfebeschlusses vom 24.04.2024 einschließlich der Kostenentscheidung aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 22.04.2024 in Gestalt des Abhilfebeschlusses vom 24.04.2024 die beteiligte Behörde in ihren Rechten verletzt hat.

Von der Erhebung der Kosten in beiden Instanzen wird abgesehen. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.


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