Urteil vom Landgericht Wuppertal - 2 O 256/14

Tenor

Die Beklagte wird dazu verurteilt, an den Kläger 833.037,03 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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Entscheidungsgründe

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