Urteil vom Landgericht Wuppertal - 8 S 24/24

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.02.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Velbert (Az. 10 C 87/23) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das mit Vertrag vom 01.03.2021 abgeschlossene Mietverhältnis zwischen T. und O. C. als Vermieter und der Beklagten als Mieterin über die Wohnung in der S.-straße, 1. Obergeschoss Mitte in D. durch die Kündigung des Klägers am 30.06.2024 beendet worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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