Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 190/03

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 01. Juli 2003 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen