Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 106/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts (SG) Gelsenkirchen vom 13. April 2005 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 664,80 EUR für das Berufungsverfahren festgesetzt.


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