Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 734/12 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 03.04.2012 geändert. Der Klägerin wird ab dem 30.03.2012 für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe ratenfrei bewilligt, soweit sie Gewährung eines höheren Regelbedarfs für die Zeit vom 01.01. bis 29.02.2012 begehrt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.


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