Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 2164/15 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin zu1) wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 03.12.2015 geändert. Der Klägerin zu 1) wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwalt I, C beigeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.


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