Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KR 580/15

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 06.07.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Verfahrens in zweiter Instanz. Die Revision wird nicht zugelassen.


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