Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 161/20 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.9.2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 314.803,36 Euro festgesetzt.


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