Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 181/03

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde trägt die Beteiligte zu 1. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 61.280,48 Euro.


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