Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 10/05

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Dezember 2004 verkün-dete Urteil der 8.Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

III. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungsverfah-ren werden auf 357.000 EUR festgesetzt.


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