Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 21/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.01.2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az: 8 O 261/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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