Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 202/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Die Entscheidung des Amtsge-richts vom 5. November 2005 wird wiederhergestellt.

Der Beteiligte zu 3 hat den Beteiligten zu 1 und 2 die diesen in der zweiten In-stanz notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstands: 3.000,00 EUR.


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