Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 71/05

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. März 2005 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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