Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 66/07

Tenor

Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO wie folgt über ihre Berufung zu entscheiden:

„Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. April 2007 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.


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