Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 126/07

Tenor

Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 2007 wer-den zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.

Das Urteil ist, soweit es sich nicht auf Feststellungen bezieht, vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheits-leistung in Höhe von 30.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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