Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 W 33/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Verfügungsbeklagten gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 21. Februar 2008 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 18. April 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Verfügungsbeklagten aufer-legt.

Beschwerdewert: bis 7.000,00 EUR


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