Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 66/08

Tenor

Die Beschwerde der Kostenschuldnerin vom 03.04.2008 gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 31.03.2008 wird – soweit ihr nicht bereits durch den Beschluss vom 17.04.2008 abgeholfen worden ist - zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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