Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 2/08

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Duisburg – Rechtspflegerin – vom 4. September 2008 aufgehoben und der Kostenfestsetzungsantrag der Kläger vom 11. Juni 2008 zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger.

Beschwerdewert: 646,17 €


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