Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 W 10/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der

4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Januar 2009 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.


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