Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-8 WF 211/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsge-richts – Familiengericht – Oberhausen vom 05.11.2009 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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