Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 42/09

Tenor

Der Antrag der Erstbeklagten, den Senatsbeschluss vom 10. November 2009 zu berichtigen, wird zurückgewiesen.

Die Anhörungsrüge der Erstbeklagten gegen den Senatsbeschluss vom 4. Au¬gust 2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt.


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