Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-17 U 261/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. 11. 2007 verkündete Urteil der

3. Zivilkammer des LG Mönchengladbach abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge sowie des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshof werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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