Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 W 51/10

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 21.09.2010 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Duisburg vom 24.08.2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.