Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 214/09

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Oktober 2009 verkündete Vorbehaltsurteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.


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