Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 76/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 29. Juli 2011 (VK 1 – 3/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für die Beschwerde wird auf bis zu 4.000 € festgesetzt.


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