Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 255/10

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. November 2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf – Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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