Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 18 U 185/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Juli 2011 verkündete

Grundurteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Düsseldorf (33 O 113/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden,

wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

110 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.


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