Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 215/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. September 2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:

 

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 23.733,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Februar 2011 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 559,78 EUR zu zahlen; die weitergehende Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 85 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 7 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 93 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Streitwert für das Berufungsverfahren: 25.473,00 EUR


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