Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-7 U 177/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 31.10.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist – wie auch das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung – vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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