Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-5 UF 139/14

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 24. Februar 2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Mönchengladbach-Rheydt (24 F 86/14) aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Regelung des Umgangs mit seiner Tochter S. an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.

Dem Antragsteller wird für seine Beschwerde gegen den am 24. Februar 2015 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Mönchen-gladbach-Rheydt (24 F 86/14) ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin R. in Krefeld bewilligt.

Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin G. in M. bewilligt.


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