Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-17 U 125/14

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 18.07.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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URTEIL

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