Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 116/14

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 3. wird das am 22. Juli 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der durch die Nebenintervention der Beklagten zu 3. verursachten Kosten – werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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