Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 84/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Juli 2015 abgeändert und die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten auch für die Widerklage festgestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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