Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-7 U 93/15

Tenor

  • 1. Die Berufung des Klägers gegen das am 2.7.2015 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

  • 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • 3. Dieses und das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger  darf eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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