Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - Verg 32/18

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 18. April 2018 – VK 2 – 28/18 – aufgehoben und der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der Kosten der Beigeladenen.

Die Zuziehung der Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer war notwendig.


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