Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 245/19

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 4 und 5 vom 27. Sept. 2019 wird der Beschluss des Nachlassgerichts Krefeld vom 23. Aug. 2019 aufgehoben.

Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1 den mit Erbscheinsantrag vom 5. April 2019 beantragten Alleinerbschein zu erteilen.

Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Erbscheinsverfahrens trägt die Beteiligte zu 1.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 4 und 5.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet weder im Erbscheinsverfahren noch im Beschwerdeverfahren statt.

Beschwerdewert: bis 100.000 €


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