Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 1 U 182/22

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.08.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal (2 O 229/20) wird gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Gesuch der Klägerin vom 12.01.2023 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.


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