Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 23 U 55/23

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22.03.2023 teilweise geändert und dahingehend neu gefasst, dass das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 04.10.2022 vollständig aufrecht erhalten bleibt.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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