Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 U 70/23

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer – die Einzelrichterin – des Landgerichts Kleve vom 7. Juni 2023 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.

Der Verhandlungstermin am 22. Februar 2024 wird aufgehoben.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 22. Februar 2024.


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