Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 22 U 142/23

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.06.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 18.100,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2019 sowie 808,13 EUR außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe von 15.000,00 EUR erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Gutachtens des Sachverständigen A. vom 07.06.2022 werden vorab dem Kläger auferlegt. Im Übrigen werden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Festsetzung des Streitwerts für die erste Instanz wird dahin abgeändert, dass ab dem 02.08.2022 der Streitwert auf bis 22.000,00 EUR festgesetzt wird.


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