Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 26 U 14/23

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 21.09.2023 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 26.097,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2022 abzüglich am 27.01.2023 gezahlter 8.356,20 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Hilfsantrag wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens in erster Instanz und des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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