Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 22 U 106/24

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.06.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die auf Geld gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Verhandlungstermin vom 11.04.2025 wird aufgehoben.


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