Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 13 U 19/24

Tenor

  Auf die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten wird das am 18. Januar 2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 8.654,30 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 7. Mai 2021 zu zahlen.

              Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache insoweit erledigt ist, als der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Vorlage einer Ersatzausfertigung des Versicherungsscheins mit den zugehörigen vereinbarten und daher tatsächlich maßgeblichen Versicherungsbedingungen begehrt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Von den Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, tragen der Kläger 10 % und die Beklagte 90 %.

              Dieses und, im Umfang seiner Aufrechterhaltung, das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

              Die Revision wird nicht zugelassen.


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