Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 22 U 283/84

Tenor

Auf die Anschlußberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 5. Juni 1984 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und so neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Klägerin beträgt 31.425,30 DM.


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