Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 25 U 88/99

Tenor

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 25. Mai 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsbeklagten tragen die Kosten des Berufungs-verfahrens.


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