Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 475/02

Tenor

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Hagen vom 17. März 2002 (67 Gs 344/02) in der Fassung der Haftfortdauerbeschlüsse des Amtsgerichts Hagen vom 29. Juli 2002 sowie vom 11. September 2002 (74 Ls 100 Js 84/02 28/02-) wird aufgehoben.

Die Landeskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.


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