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StGB § 51 Anrechnung

Strafgesetzbuch

(1) Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet. Das Gericht kann jedoch anordnen, daß die Anrechnung ganz oder zum Teil unterbleibt, wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist.

(2) Wird eine rechtskräftig verhängte Strafe in einem späteren Verfahren durch eine andere Strafe ersetzt, so wird auf diese die frühere Strafe angerechnet, soweit sie vollstreckt oder durch Anrechnung erledigt ist.

(3) Ist der Verurteilte wegen derselben Tat im Ausland bestraft worden, so wird auf die neue Strafe die ausländische angerechnet, soweit sie vollstreckt ist. Für eine andere im Ausland erlittene Freiheitsentziehung gilt Absatz 1 entsprechend.

(4) Bei der Anrechnung von Geldstrafe oder auf Geldstrafe entspricht ein Tag Freiheitsentziehung einem Tagessatz. Wird eine ausländische Strafe oder Freiheitsentziehung angerechnet, so bestimmt das Gericht den Maßstab nach seinem Ermessen.

(5) Für die Anrechnung der Dauer einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a der Strafprozeßordnung) auf das Fahrverbot nach § 44 gilt Absatz 1 entsprechend. In diesem Sinne steht der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis die Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 94 der Strafprozeßordnung) gleich.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 702/25
28. Januar 2026
2 StR 702/25 28. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 1 StR 485/25
21. Januar 2026
1 StR 485/25 21. Januar 2026
Urteil vom Landgericht Ravensburg (6. Strafkammer) - 6 NBs 25 Js 4939/23
18. Dezember 2025
6 NBs 25 Js 4939/23 18. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 485/25
16. Dezember 2025
5 StR 485/25 16. Dezember 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 ORs 231/25
9. Dezember 2025
1 ORs 231/25 9. Dezember 2025
Beschluss vom Kammergericht (3. Strafsenat) - 3 ORs 43/25
17. November 2025
3 ORs 43/25 17. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Weimar (1. Kammer) - 1 K 41/24 We
22. Oktober 2025
1 K 41/24 We 22. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 442/25
21. Oktober 2025
2 StR 442/25 21. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 254/25
9. Oktober 2025
5 StR 254/25 9. Oktober 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Celle - 4 St 1/25
17. September 2025
4 St 1/25 17. September 2025