Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 207/09

Tenor

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers mit der Maßgabe verworfen, dass die dem Verurteilten zu Ziffer 4. erteilte Weisung wie folgt lautet:

„4. Ihm werden sämtliche Tätigkeiten – sowohl als Selbstständiger als auch als Arbeitnehmer – im Bereich der Kapitalanlageberatung und –vermittlung untersagt.“


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Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 124/15, 2 Ws 124/15 - 141 AR 251/15
11. Juni 2015
2 Ws 124/15, 2 Ws 124/15 - 141 AR 251/15 11. Juni 2015

Referenzen