Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 101/05

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Hagen vom 09. November 2004

wird zurückgewiesen.

Die Fortdauer der Unterbringung wird angeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Untergebrachten

insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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